Masern-Impfung dient dem Gesundheitschutz der gesamten Bevölkerung

Das neue Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson sind in der Regel die Masernimpfungen nachzuweisen.

Erfreut zeigt sich Landrat Dr. Kai Zwicker darüber, dass schon vor der jetzigen Einführung der gesetzlichen Pflicht die Impfquote im Kreis Borken dank intensiver Aufklärungsarbeit durch das Kreisgesundheitsamt und die heimische Ärzteschaft bereits ausgesprochen hoch war. „Im Interesse der Gesundheit aller Mitbürgerinnen und Mitbürger wollen wir diesen Level auch künftig halten“, macht er gemeinsam mit der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Annette Scherwinski deutlich und bittet daher darum, die Erfordernisse des neuen Gesetzes zu beachten. So besteht Impf-Pflicht auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind (zum Beispiel Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal).

Überdies müssen Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Ausgenommen von der Pflicht zur Impfung sind zum einen Personen, die vor 1971 geboren sind, da sie als immun nach durchgemachter Masernerkrankung gelten; zum anderen Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Zur Einschulung in das Schuljahr 2018/19 hatten im Kreis Borken knapp über 98 Prozent der Kinder eine Masernimpfung. Etwas mehr als 95 Prozent konnten zudem mit zwei Impfungen den vollständigen Schutz sicherstellen. Damit liege der Kreis Borken genau beim empfohlenen Wert von 95 Prozent Durchimpfungsrate, erläutert die zuständige Amtsärztin, Dr. Francis Abele-Haupts. Die Zahlen aus dem letzten Jahr liegen ihr derzeit noch nicht vollständig vor. Sie erwartet aber keine wesentlichen Änderungen.

Die Anzahl der Masernfälle sei folgerichtig gering: 2017 gab es vier Meldungen, von denen sich nur zwei Fälle bestätigt haben. 2018 waren es drei – eine davon hat sich bestätigt, 2019 vier, wovon sich ebenfalls nur eine bestätigt hat. 2020 gab es bisher keine Fälle. „Wir hatten in allen drei Jahren keine Folgefälle“ ergänzt Dr. Abele-Haupts. Auch das spreche dafür, eine möglichst hohe Durchimpfungsrate im Kreisgebiet sicherzustellen. Aktuelle Informationen rund um das Thema Masern gibt es im Internet insbesondere bei folgenden Institutionen: · Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de, · Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.bzga.de, · Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de, · Paul-Ehrlich-Institut: https://www.pei.de.

Bild u. Text: Kreis Borken