Derzeit ist die Situation für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise finanziell gesehen ziemlich bescheiden. Um dies abzufedern, hat der Bund ein Sofortprogramm aufgelegt, dass die Landesregierung 1:1 weiter reicht. Zudem wurde die Gruppe der Unternehmen auf die mit bis zu 50 Beschäftigte erweitert.
Ab Freitag, 27.3., 12 Uhr ist eine ausschließlich elektronische Antragstellung unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 möglich. Hierbei unterstützt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Borken (WFG) die Antragsteller, sofern nötig. “ Wir unterstützen Unternehmen bei der Antragstellung und weiteren Fragen und haben dafür unser Berater-Team aufgestockt (Tel. 02561/97999-0)“, bestätigt der WFG-Geschäftsführer Dr. Heiner Kleinschneider.
Wer kann Zuschüsse erhalten
Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt:
- Selbstständige
und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:
Einmalzahlung von 9.000 € für 3 Monate - Selbstständige
und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
Einmalzahlung von 15.000 € für 3 Monate - Selbstständige
und Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten:
Einmalzahlung von 25.000 € für 3 Monate
Die Bestimmung der Zahl der Beschäftigten erfolgt über sogenannte Vollzeitäquivalente. Der Berechnungsschlüssel sowie alle weiteren Voraussetzungen und Musteranträge sind hier nachzulesen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Zusagen und Auszahlungen schon in der kommenden Woche
Erste Zusagen sollen bereits Anfang der kommenden Woche und erste Auszahlungen Ende der kommenden Woche vorliegen. Der Bewilligungsbescheid wird elektronisch zugestellt. Eine Auszahlung für Antragsberechtigte ist auch bei einer späteren Antragstellung innerhalb der Frist bis 30. April 2020 möglich. Weitere aktuelle Informationen sind unter https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news/ zu finden.