(Kreis Borken) Bisame und Nutria stellen kreisweit eine Gefährdung für den Hochwasserschutz an Dämmen und Böschungen der Fließgewässer dar. Daher hat der Kreis Borken Anfang des Jahres wieder Bisam- und Nutriafänger ausgebildet. Insgesamt 16 Interessierte hatten sich dazu angemeldet. Im Rahmen der Schulung im Borkener Kreishaus ging es insbesondere um die Grundsätze des tierschutzgerechten Fangs beziehungsweise der Tötung der Tiere. Außerdem gab es Informationen darüber, welche arten-, naturschutz- und wasserrechtlichen Belange zu beachten sind. „Bisame und auch Nutrias sind Nagetierarten, die große Schäden anrichten können.
Eine Bekämpfung ist schon deshalb erforderlich, da diese nicht heimischen Tiere hier kaum natürliche Feinde haben“, erläuterte Jessica Mach vom Fachbereich Natur und Umwelt der Kreisverwaltung Borken. Ohne Fressfeinde können sich solche sogenannten invasiven Arten ausbreiten. Sie gefährden dadurch die biologische Vielfalt, andere Tier- und Pflanzenarten und damit auch die heimischen Ökosysteme. Bisame und Nutrias graben Wohnhöhlen in den sandigen Untergrund an den Gewässern. Das kann dazu führen, dass Uferböschungen abrutschen und Hochwasserschutzdeiche instabil werden. Zudem können auf diese Weise auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Fließgewässern schwere Mähgeräte absinken oder die Feldfrüchte selbst können von den pflanzenfressenden Nagetieren befallen sein.
Dr. Ellen Praha vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises und Jessica Mach vermittelten den Teilnehmern die Grundlagen des gesetzeskonformen Fangs der Tiere. Dr. Praha stellte heraus, dass die Fallen nur von geschulten Fachleuten aufgestellt werden dürfen. „Sie müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten aufweisen sowie einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz erbringen“, betonte die Tierärztin. Bisam- und Nutriafänger sind zudem verpflichtet, die Jagdpächter über das Aufstellen der Fallen zu informieren. Nach der schriftlichen Prüfung, die alle Teilnehmer bestanden haben, erfolgte der praktische Teil am Gewässer.
Der erfahrene Bisamfänger Josef Schüttert aus Gescher erklärte die Handhabung der zugelassenen Fallen und beschrieb, was bei der Aufstellung zu beachten ist. Jeder Teilnehmer muss zusätzlich noch einen erfahrenen Bisamfänger begleiten, um die praktischen Sachkenntnisse zum Fangen zu erlangen. Erst danach werden die amtlichen Ausweise durch den Kreis Borken ausgestellt. Die Fänger erhalten für jedes Tier eine Aufwandsentschädigung. Sie setzt sich zusammen aus einer tierbezogenen Fangprämie des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes sowie einem Zuschuss des Kreises Borken. Gewässeranlieger, die auf ihren Grundstücken Bisame oder Nutrias bemerken, sollten sich an den zuständigen Wasser- und Bodenverband wenden. Spaziergängerinnen und Spaziergänger, die an einer Falle vorbeilaufen, werden gebeten, diese nicht anzufassen oder gar zu entnehmen.
Mehr Informationen und die Namen der Ansprechpersonen gibt es unter www.kreis-borken.de/wbv. Für eine weitere Schulung können sich Interessierte bei Jessica Mach vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken unter Tel. 02861/681-7124 anmelden. Zum Hintergrund: Die Nutria, auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt, ist eine aus Südamerika stammende und in Mitteleuropa weit verbreitete Nagetierart. In Deutschland gilt sie als etabliert. Sie kann über zehn Jahre alt, bis zu neun Kilo schwer und 65 cm lang werden. Hinzu kommt eine Schwanzlänge von ungefähr 45 cm. Der Bestand in Mitteleuropa ist wohl auf aus Pelztierfarmen entflohene Tiere sowie auch auf bewusste Auswilderungen zurückzuführen. Die genauen Zahlen sind nicht erfasst, doch der Bestand nimmt aufgrund der guten Lebensbedingungen, der fehlenden Fressfeinde und der letzten milden Winter stetig zu.
Bisame oder auch Bisamratten stammen aus Nordamerika und gehören zur Familie der Wühlmäuse. Sie werden circa eineinhalb Kilo schwer. Damit sind sie deutlich kleiner als Nutria – etwa so groß wie ein Wildkaninchen. Ihr Schwanz ist seitlich zusammengedrückt. Fortpflanzungszeit ist in Mitteleuropa in der Regel von März bis September. Bei den Bisamen sind zwei Würfe während eines Jahres üblich. Am 1. Januar 2015 ist eine EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Die Bisam und Nutria sind in die erste „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ aufgenommen worden.