Ein 26-jähriger Mann aus Isselburg musste sich wegen gewerbsmäßigem Drogenhandel vor dem Schöffengericht in Bocholt verantworten. Er war angeklagt, in 56 Fällen Marihuana verkauft zu haben.
Der Handel soll sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen Juli 2017 und Mai 2019 abgespielt haben. Bei einer Hausdurchsuchung am 2. Juni 2019 wurden durch die Polizei zudem weitere Drogen, eine Feinwaage, sowie ein Notizburch mit Einträgen gefunden, die auf den Drogenhandel schließen ließen. Hierbei handelte es sich in der Regel um ein bis zwei Gramm, die der Angeklagte im Freundes- und Bekanntenkreis zum Preis von jeweils zehn Euro je Gramm verkauft hatte. Alle zwei Wochen kaufte der 26-Jährige ca. 30 Gramm bei einem Lieferanten in der Niederlande zum Preis von neun Euro je Gramm. Daraus errechnete die Staatsanwaltschaft über die zwei Jahre ein Gesamterlös von 2.295 Euro.
Der Isselburger erklärte, dass er seit seinem 18. Lebensjahr regelmäßig Marihuana konsumierte. Zu der Zeit hatte er einen Job bei einer Arbeiterverleihfirma, die ihn in einem Gewerbetrieb in Isselburg einsetzte. „Seit ca. eineinhalb Jahre habe ich dort eine feste Arbeitsstelle mit einem festen Einkommen“, erklärte der Angeklagte. Außerdem konsumiere er seit dieser Zeit keine Drogen mehr. Ausschlaggebend dafür waren wohl auch längere Gespräche mit seinen Eltern. „Die ersten Monate waren schon hart“, erklärte er. Geholfen habe ihm aber auch der freiwillige Besuch bei der Drogenberatung. „Wenn ich jetzt von Ihnen ein Screening verlange, wäre das negativ“, wurde der Angeklagte vom Richter gefragt. Dem stimmte der Angeklagte zu. „Das könnten wir sofort machen“.
Geladen waren zu der Verhandlung insgesamt vier Zeugen, von denen aber nur drei erschienen waren. Auf die Vernehmung der anwesenden Zeugen wurde mit Zustimmung von Staatsanwalt und Rechtsanwalt verzichtet. Der ohne Entschuldigung nicht erschienene Zeuge wurde zu einem Ordnungsgeld von einhundert Euro, ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft verurteilt. Was den Angeklagten betrifft, machte der Staatsanwalt deutlich, dass es sich bei der Häufigkeit der einzelnen Fälle nicht um einen minder schweren Fall handelt. Er beantragte eine Strafe von zwei Jahre und sechs Monate.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten erklärte in seinem Plädoyer, dass es sich bei seinem Mandanten eigentlich nur um einen „Konsumentendealer“ handelte, der als Reinerlös bestenfalls einhundert Euro pro Jahr verbuchen konnte. Zudem sei er, wie schon der Staatsanwalt erwähnte, voll geständig und habe eine gute Zukunftsperspektive. Deshalb plädierte der Anwalt für eine Strafe von einem Jahr und vier Monate auf Bewährung. Außerdem soll dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Das Gericht entschied sich für ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Zudem muss der Beklagte die aus dem Drogenverkauf erwirtschafteten 2.295 Euro als Wertabschöpfung an das Gericht zahlen und es wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.