Ab Montag gilt ein Besuchsverbot im Bocholter Krankenhaus

Aufgrund der aktuell weiter steigenden Anzahl von Neuinfektionen im Kreis Borken mit dem Corona-Virus muss das Klinikum Westmünsterland in Bocholt seine Besucherregelung leider verschärfen. Ab Montag gilt in allen Krankenhäusern wieder ein generelles Besuchsverbot. Das Klinikum Westmünsterland kommt damit den Forderungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW nach, weitreichende notwendige Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur der Krankenhäuser zu treffen.

Ab Montag gilt für das Bocholter Krankenhaus ein Besuchsverbot

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen werden. Für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am St. Agnes-Hospital Bocholt gilt, dass die minderjährigen Patienten ausschließlich von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten besucht werden dürfen. Desweiteren dürfen werdende Mütter im Rahmen der Geburt vom Lebenspartner begleitet werden. Hintergrund ist die weiter steigende Gefahr, dass unentdeckte Corona-Infektionen in die Krankenhäuser durch Besucher eingetragen werden und so Patienten und Mitarbeitende infiziert werden. Das Besuchsverbot soll mindestens so lange gelten, wie der sogenannte Inzidenzwert im Kreis Borken über 100 liegt.

Wenn der Wert für mindestens sieben Tage unter dieser Marke liegt, sehen die aktuellen Planungen vor, das bisherige eingeschränkte Besuchsrecht wieder einzuführen. „Uns ist bewusst, dass das Besuchsverbot für unsere Patienten und die Angehörigen mit erheblichen Einschränkungen und Sorgen verbunden ist“, erklärt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland. „Gleichzeitig ergibt sich durch die aktuell besordniserregend hohen Infektionszahlen eine besondere Fürsorgepflicht.

Der Schutz der Patienten, unserer Mitarbeitenden aber auch der Besucher steht an erster Stelle. Wir hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.“ Trotz des notwendigen Besuchsverbots gibt es aktuell keine Behandlungseinschränkungen in den Krankenhäusern im Klinikum Westmünsterland. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich stehen zurzeit alle planbaren (elektiven) Behandlungsmöglichkeiten und die Notfallversorgung uneingeschränkt zur Verfügung.