Zahlung der Elternbeiträge sind für Januar gestoppt

(Kreis Borken) Seit dem 14.12.2020 gilt der eingeschränkte Pandemie-Betrieb in Kitas und Kindertagespflege. Am Dienstag (05.01.2021) haben Bund und Länder die Verlängerung zunächst bis Ende Januar beschlossen: Die Kinder, bei denen es keine anderen Möglichkeiten der Betreuung gibt, können die Kita und die Kindertagespflege besuchen – es bleibt allerdings der dringende Appell des Landes, die Betreuungsangebote nur in wirklich erforderlichen Fällen zu nutzen.

Eine systemrelevante berufliche Tätigkeit o.ä. – wie im Frühjahr letzten Jahres – muss nicht nachgewiesen werden. Die Betreuung darf – so wie das schon weit überwiegend in den Einrichtungen praktiziert wird – nur noch in festen Gruppen stattfinden. Um diese Anforderung personell und organisatorisch leisten zu können, kann der Umfang der Betreuung ab der nächsten Woche um jeweils 10 Stunden (wie bereits im Juni und Juli) gekürzt werden. In der häuslichen Kindertagespflege bleibt der vollständige Betreuungsumfang beibehalten.

Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen im Kreis Borken in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Um die Eltern weiter zu entlasten, hat sich der Kreis Borken entschieden, die Familien in seinem Bezirk schnell und unbürokratisch zu entlasten: Die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege wird für den Monat Januar vorerst gestoppt. Eltern, die bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlichen Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung ebenfalls für den Januar aussetzen.

Das Kreisjugendamt Borken ist für alle Kommunen im Kreis Borken zuständig, mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die über ein eigenes Jugendamt verfügen. Die Stadtjugendämter treffen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Entscheidungen. Das Land hat bereits die Absicht geäußert, die Elternbeiträge für den Monat vollständig zu erlassen. Diese sollen dann jeweils hälftig vom Land und von den Kommunen übernommen werden. Dies muss jeweils von den politischen Gremien noch bestätigt werden – im Falle des Kreisjugendamtes muss der Kreistag darüber beraten. „Wir wollen damit die Familien im Kreisjugendamtsbezirk kurzfristig entlasten, auch wenn eine Reihe von Fragen in der Kürze der Zeit noch nicht geklärt werden können“, so Landrat Dr. Kai Zwicker.

Darüber hinaus haben Bund und Länder angekündigt, dass der Anwendungsbereich der sogenannten Kinderkrankentage mit einer Lohnersatzleistung auf die pandemiebedingt fehlende Kindertagesbetreuung ausgeweitet und die Höchstgrenze um 10 Tage angehoben werden soll. Die konkrete gesetzliche Regelung bleibt noch abzuwarten. Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktpersonen beim Fachbereich Jugend und Familie aus dem letzten Beitragsbescheid wenden.