Ausländerbehörde des Kreises ist ab dem 29. März vorerst geschlossen

(Kreis Borken) Die Ausländerbehörde des Kreises Borken ist ab Montag, 29. März, vorerst nicht mehr für den freien Publikumsverkehr geöffnet. Wie in anderen Bereichen der Kreisverwaltung gilt nun wieder: Anliegen sollen bis auf Weiteres möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigt werden.

In dringenden Fällen können darüber hinaus telefonisch Termine vereinbart werden. Dazu können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. ihrem jeweiligen Sachbearbeiter in Verbindung setzen oder über die Zentrale der Kreisverwaltung, Tel. 02861/681-100, anrufen. Ausführliche Informationen zu vielen Fragen gibt es auch auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-borken.de.