Es gilt bei politischen Sitzungen wieder die Maskenpflicht für alle

„Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung am Freitag, 20. August, werden die bisherigen Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien nach derzeitigem Stand aufgehoben“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Das führt dazu, dass unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert grundsätzlich im Rats- bzw. Sitzungssaal ein Mundschutz von allen getragen werden muss und bei einem Inzidenzwert von über 35 die sogenannte 3-G-Regel (genesen – geimpft – getestet) zur Anwendung gelangt. Das gilt auch bereits für die am kommenden Mittwoch stattfindende Sitzung des Ausschuss für Planung, Verkehr und Wirtschaft, die um 17:30 Uhr in Bürgerhalle Herzebocholt beginnt.

Dies wiederum erfordert dann den verpflichtenden Nachweis eines Negativtestes für die Teilnahme
an Sitzungen als Rats-/Ausschussmitglied oder als Zuhörer, falls die betreffenden Personen nicht immunisiert, also geimpft oder genesen sind.

Die Stadtverwaltung Isselburg bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger, dies vor einer möglichen Teilnahme an Gremiensitzungen der Stadt Isselburg zu berücksichtigen.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 17.09.2021.