(Kreis Borken) Im Jahr 2021 hat die Elterngeldstelle 35,1 Millionen Euro an die Empfängerinnen und Empfänger im Kreis Borken ausgezahlt. Der Vorjahresbetrag wurde damit um rund 1,3 Mio. Euro übertroffen. Das Elterngeld betrug durchschnittlich je Elternteil 755 Euro monatlich. Insgesamt erhielten 4.958 Mütter und Väter im Kreisgebiet Elterngeld. Der Anteil der Väter im Elterngeldbezug ist auf 31 Prozent leicht zum Vorjahr angestiegen. Vor zehn Jahren lag dieser Wert noch bei 20 Prozent. Rund 85 Prozent aller Bewilligungen an Männer erfolgten über eine Bezugsdauer von zwei Monaten.
Um der pandemischen Ausnahmesituation Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die wesentlichen Ausnahmeregelungen aus dem Jahr 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. Insbesondere konnten Eltern, die aufgrund der Covid-19-Pandemie geringere Einkünfte erzielt haben, diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Der daraus resultierende gestiegene Beratungsbedarf hat sich mit der Reform des Elterngeldgesetzes für Geburten ab dem 01.09.2021 weiter erhöht. Nunmehr dürfen Eltern während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und können unter vereinfachten Bedingungen Partnerschafts-bonusmonate beziehen. Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wird, erhalten nach einem neu eingeführten Stufenmodell mindestens einen zusätzlichen Monat Elterngeld („Frühchenmonat“). Gleichzeitig wurde die jährliche Höchstverdienstgrenze auf 300.000 Euro im Jahr abgesenkt. Bisher lag diese Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Weitere Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit erhalten Interessierte im Internet unter www.kreis-borken.de/elterngeld.
Zum Hintergrund:
Im Bereich Elterngeld ist der Kreis für alle 17 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig. Das Elterngeld ersetzt grundsätzlich 65 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, die Grenze nach oben bei 1.800 Euro. Bis zu 14 Monate lang kann Elterngeld gezahlt werden, wenn auch der zweite Partner mindestens zwei Monate zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert. In der Variante ElterngeldPlus beträgt die Höhe maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, welches ohne Einkommen im Bezugszeitraum zustehen würde. Anstatt einen Monat Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.kreis-borken.de/elterngeld zum Download bereit