Neue Infos zu den Quarantäne- und Genesenenbescheinigungen des Kreisgesundheitsamtes

(Kreis Borken) Der automatisiert erfolgende Versand von Isolations- beziehungsweise Quarantänebescheinigungen durch das Kreisgesundheitsamt Borken, die vielfach noch vom Arbeitgeber zur Geltendmachung von Entschädigung für ausfallende Löhne gefordert werden, verzögert sich derzeit weiterhin aufgrund des hohen Aufkommens an Neuinfektionen. Darauf weist der Kreis Borken hin und bittet daher darum, von entsprechenden Nachfragen bei der Hotline des Kreises Borken abzusehen.

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Positiver Schnelltest sollte durch PCR-Test gegengescheckt werden

So schnell wie möglich werden die Bescheinigungen in den kommenden Tagen aber verschickt. Als Nachweis der Isolierung bzw. Quarantäne reicht ohnehin bereits bei infizierten Personen ein offzieller positiver Schnelltest oder positiver PCR-Test sowie bei deren Haushaltsangehörigen als Kontaktpersonen zusätzlich der Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes. Allerdings gilt weiterhin die Regel, dass ein positiver Schnelltest durch einen PCR-Test „gecheckt“ werden sollte – Zum einen weil sich viele positive Schnelltests nachgehend nicht bestätigen. Zum anderen dürfen Genesenenbescheinigungen nach aktueller Rechtslage nur auf der Grundlage eines positiven PCR-Tests ausgestellt werden. Dabei muss das Datum der Abnahme des positiven Tests  mindestens 28 Tage und es darf höchstens 90 Tage zurückliegen (www.rki.de/covid-19-genesenennachweis).

Wichtiger Hinweis in dem Zusammenhang: Die Genesenenbescheinigung wird vom Kreisgesundheitsamt ebenfalls automatisiert erstellt und versandt.

Quelle: Kreis Borken