(djd). Die Strompreise auf dem Energiemarkt sind explosionsartig gestiegen, zahlreiche Billiganbieter konnten ihr Geschäftsmodell deshalb nicht mehr aufrechterhalten und haben ihren Kunden gekündigt. Die bekanntesten Fälle sind die Energiediscounter Stromio, Grünwelt und Gas.de. Was passiert und was ist zu tun, wenn der Gas- oder Stromanbieter die Lieferungen einstellt oder insolvent gegangen ist. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Droht bei Lieferstopp des bisherigen Anbieters eine Versorgungslücke?
„Nein, denn egal ob der Energieversorger insolvent ist oder nur die Belieferung einstellt, die Versorgung ist gesetzlich gesichert“, so Ralph Kampwirth vom Ökostromanbieter LichtBlick. Der Ablauf sei immer gleich: 1. Die Strom- oder Gaslieferung wird vom Anbieter einseitig eingestellt. 2. Die Ersatzversorgung übernimmt automatisch der (meist sehr teure) Grundversorger.
Zahle ich beim Grundversorger dieselben Preise wie dessen Bestandskunden?
Nein, das ist sehr oft nicht der Fall. Nach Angaben des Preisportals Check24 haben mehrere Hundert deutsche Grundversorger spezielle, neue Tarife nur für die Kunden eingeführt, die wegen der Kündigung durch den bisherigen Stromlieferanten in die Ersatzversorgung gefallen sind. Der Strompreis ist dort im Durchschnitt laut Vergleichsportal um rund 100 Prozent gestiegen.
Wie werden die hohen Preise für „Neukunden“ gerechtfertigt?
Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen der Grundversorger, diese würden die Situation von Kunden ausnutzen, die ihren bisherigen Versorger verloren haben. Die Energiewirtschaft wehrt sich: Das Problem seien die unseriösen Billigstrom-Anbieter, die ihre Lieferpflichten nicht erfüllten. Deshalb hätten die Grundversorger von heute auf morgen zusätzliche Strom- oder Gasmengen zu hohen Preisen einkaufen müssen.
Was können Verbraucher in dieser Situation tun?
„Ein ganz neuer Stromtarif ist in der Regel günstiger als die Ersatzversorgung. Darum sollten Verbraucher, die in die teure Grundversorgung geraten sind, aktiv werden und wechseln“, rät Ralph Kampwirth. Infos gibt es etwa unter www.lichtblick.de/energieanbieter-insolvent. Die Kündigungsfrist beim Grundversorger betrage nur zwei Wochen, die Kündigungsmodalitäten würden in der Regel der neue Anbieter übernehmen.
Worauf sollte man beim neuen Anbieter achten?
Damit Verbraucher nicht vom Regen in die Traufe kommen, sollten sie auf Energieanbieter mit zuverlässigen Preisgarantien, fairen Laufzeiten und Kündigungsfristen achten. Immer mehr Haushalten ist zudem wichtig, dass der Strom aus nachhaltigen Quellen stammt. LichtBlick etwa bietet ausschließlich Ökostrom an und ist seit mehr als 20 Jahren am Markt vertreten.
djd-Nr. : 70209