Erste Planungen zum „Werther Carré“

Zukünftig sollen auf dem Gelände verschiedene Wohnformen entstehen (Foto: Frithjof Nowakewitz)

Ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Bauausschuss vom vergangenen Mittwoch war der Bebauungsplan Herzebocholt, Gebiet Belting. Hier stellte Helmut Hardt, Geschäftsführer der StadtUmBau GmbH Kevelaer, die Pläne des Investors für das „Werther Carré“ vor.

Kein Lebensmittelmarkt in Werth

Ursprünglich bestand die Planung aus drei Kompenenten – dem bestehenden Reifenhandel, einem Supermarkt sowie Doppel- und Reihenhäuser mit insgesamt ca. 100 Wohneinheiten. „Demzufolge sind in der Folge Gespräche mit allen Lebensmittelversorgern geführt worden“, erklärte Helmut Hardt. Das Ergebnis dieser Gespräche war aber, dass von allen Versorgern Hardt zufolge klare Absagen kamen. „Grund für die Absagen war die nichtausreichende Kaufkraft“, erklärte Hardt. Die Folge daraus ist, dass es dort keinen Lebensmittelversorger geben wird.

Verstärkt auf gefährliche Verkehrssituation hinweisen

Was die Wohnbebauung betrifft, wies Helmut Hardt auf „einen gesunden Mix“ hin, zu dem Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser, sowie auch einige Mehrfamilienhäuser mit unterschiedlichen Geschosszahlen gehören. Auch ging Hardt auf Lärmschutz und Begrünung ein. Diskutiert wurde vor allem über die Verkehrssicherheit, da die Schüttensteiner Straße und ein Teil der Deichstraße gleichzeitig die Landstraße L605 bilden. Einig waren sich die Ausschussmitglieder darin, dass hier Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig sind, zumal aus dem Gebiet Grundschul- und Kindergartenkinder die Straße überqueren müssen, um in den Ortsmittelpunkt zur Schule, bzw. Kita zu gelangen. Aber genau hierzu sieht Straßen NRW keine Notwendigkeit. Helmut Hardt erklärte, dass man mit diesen Argumenten auf Straßen NRW einwirken müsse.

Der Ausschuss stimmte der erneuten Durchführung der Änderung des Bebauungsplanes, der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der erneuten Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit zwei Enthaltungen zu.