Brüderpaar aus Werth muss lange ins Gefängnis

Brüder (2.v.l.) und 2.v.r.) müssen lange ins Gefängnis (©Frithjof Nowakewitz)

Die beiden Brüder aus Werth, die im Oktober des vergangenen Jahres einen jungen Mann aus Wesel drei Tage lang in ihrer Gefangenschaft hatten, ihn in dieser Zeit geschlagen, getreten, gequält und vergewaltigt haben, müssen lange ins Gefängnis. Der Jüngere der beiden Brüder muss für 13 Jahre, der Ältere für 7 Jahre und 9 Monate in Haft. Das Gericht beschrieb die Taten als ein schwerwiegendes zielgerichtetes brutales Verbrechen. Der Grund für die Taten war Eifersucht.

Verhandelt wurde vor der Großem Strafkammer (©Frithjof Nowakewitz)

Martyrium über drei Tage

Am heutigen letzten Prozesstag am Landgericht Münster im Amtsgericht Bocholt gegen die beiden Brüder aus Werth wurde das Urteil verkündet. Die beiden Täter wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Anlass des brutalen Geschehens hatte eigentlich einen eher alltäglichen Grund: Eifersucht. Die beiden in Werth wohnenden Brüder hatten einen jungen Mann aus Wesel bei sich aufgenommen, weil der Probleme mit seinem Vater hatte und zu Hause ausziehen wollte. Während der Zeit in Werth lernte der Weselaner eine junge Frau aus Alpen kennen, zu der aber auch der Ältere der Brüder eine Liebesbeziehung aufbauen wollte. Das spätere Opfer und die junge Frau gingen eine Beziehung ein. Ab da eskalierte das Geschehen und es kam zu Körperverletzungen durch Schläge, Tritte und dem Ausdrücken von Zigaretten auf dem Oberschenkel des Opfers. Zudem wurde das Opfer von dem jüngeren Bruder vergewaltigt und dabei auch zum Oralverkehr gezwungen – dies wohl auch unter Vorhalt einer Schusswaffe, die sich später als Schreckschusspistole herausstelle. In den drei Tagen vom 18. Bis 20. Oktober 2023 wurde das Opfer – überwiegend nackt – in einem von den Brüder dafür gebauten Verschlag gefangen gehalten.  

Opfer rettete sich in Bäckerei

Dem Älteren wurde zudem Einbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung zur Last gelegt, weil er in die Wohnung der Frau aus Alpen gewaltsam eingedrungen ist und sie, sowie einen Bekannten, der sich ebenfalls in der Wohnung befand, bedroht und leicht verletzt hatte. Als die beiden Brüder am 20. Oktober außer Haus waren, konnte sich das Opfer von seinen Fesseln befreien und zur nahegelegenen Bäckerei flüchten. Von dort wurde die Polizei informiert.

Anwälte wollten Glaubwürdigkeit erschüttern

In letzten Verhandlungstagen vor der Urteilsverkündung hatten die Anwälte der beiden Angeklagten immer wieder versucht, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern, in dem sie auf vom Opfer in einigen Passagen der Aussagen zeitliche Ungereimtheiten verwiesen. Diese wies das Gericht in der Urteilsbegründung mit dem Hinweis zurück, dass das Opfer sich nach solch einem Martyrium sicherlich zeitliche Abläufe, wie sie sich in den drei Tagen abgespielt haben, nicht detailliert merken konnte.

Täter zeigten keine Reue

Für das Gericht stand fest, dass sich die Taten genauso zugetragen haben, wie das Opfer sie geschildert hatte. Dies konnte im Wesentlichen auch durch akribische Ermittlungsarbeit der Polizei belegt werden. Das Urteil sieht das Gericht als tat- und schuldangemessen an, zumal gerade der jüngere Haupttäter keinerlei Empathie für das Opfer und keinerlei Reue gezeigt habe. „Sie beide haben nun viele Jahre Zeit darüber nachzudenken, was sie dem Opfer angetan haben“, erklärte der Richter abschließend, der noch hinzufügte, dass auch für das Gericht dieser Prozess aufgrund seiner Brutalität eher ungewöhnlich war. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, da die Angeklagten noch Revision einlegen können.