Mit einer wichtigen Information wendet sich jetzt Jasmin Reupke, Leiterin der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Borken an die Öffentlichkeit: „Wir warnen ausdrücklich davor, Fahrzeuge im zugelassenen Zustand zu verkaufen, denn bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) gelten weiterhin die Halterpflichten“, erklärt Jasmin Reupke.
Dazu gehöre zum einen, dass jegliche Kosten für das Fahrzeug, zum Beispiel Steuern und Versicherung weiterhin zu zahlen sind. Zum anderen liege die Verantwortung für das Fahrzeug und damit auch für begangene Verstöße, wie zum Beispiel Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, weiter beim Halter oder der Halterin.
Abmeldungen auch online möglich
„Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich sinnvoll, entbindet aber nicht von den Halterpflichten“, bringt es Jasmin Reupke auf den Punkt und betont eindringlich, das Fahrzeug vor einer Veräußerung abzumelden. Dafür müssen Fahrzeughalter nicht mehr zwingend zur Zulassungsstelle vor Ort, denn eine Außerbetriebsetzung geht jederzeit online von zuhause aus über das i-Kfz-Portal www.kreis-borken.de/i-kfz. Benötigt werden dazu die Fahrzeugkennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Kosten für eine Abmeldung betragen 2,60 Euro. Alternativ ist natürlich auch eine Außerbetriebsetzung auch vor Ort in den Zulassungsstellen Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Dazu ist eine Terminbuchung unter https://termine.kreis-borken.de notwendig