Insgesamt 12.473 Feststellungsverfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) waren 2024 beim Kreis Borken zu bearbeiten. Dies ist die höchste Fallzahl seit Übernahme der Aufgabe durch den Kreis Borken im Jahr 2008. Im Vorjahr 2023 waren es 12.042 Vorgänge, teilt der Kreis Borken mit.

Bei den Verfahren aus 2024 handelt es sich um 4.352 Erstanträge, 4.191 Änderungsanträge, 2.009 Nachprüfungen durch das Amt, 1.699 Widersprüche und 222 Klageverfahren. Die Bearbeitungsdauer der Verfahren liegt bei knapp drei Monaten, heißt es seitens des Kreises. 2024 lag die Schwerbehindertenquote im Kreis Borken bei 10,31 Prozent. 2023 war es eine Quote von 10,04 Prozent. Die Quote bildet den Anteil der Menschen mit einem GdB von mindestens 50 mit gültigem Ausweis an der Einwohnerschaft ab.
Behindertenausweise gibt es im Scheckkartenformat
Seit dem 1. September 2014 gibt es in Nordrhein-Westfalen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat. Die alten Papierausweise können aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer benutzt werden. Es besteht also keine Umtauschpflicht für Bürgerinnen und Bürger. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise kostenlos gegen neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht. Der neue Ausweis kann in den Bürgerbüros der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder beim Kreis Borken beantragt werden. Dafür wird ein Lichtbild in Passbildgröße benötigt. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/schwerbehinderung.